Sofern die Möglichkeit dazu gegeben ist, sollte jeder Privatmann eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Denn diese schützt ihn vor rechtlichen Problemen und übernimmt im Zweifelsfall sogar die Kosten, sofern welche entstehen. Ein ausgewogener Rechtsschutz ist jedoch häufig mit einer Wartezeit verbunden. Ab wann eine Rechtsschutzversicherung gültig ist, hängt in der Regel mit dem Rechtsbereich zusammen. In den meisten Fällen sind das drei Monate. Es gibt jedoch auch Versicherungen, die ihre Policen ohne jegliche Wartezeit anbieten und die demnach sofort greifen. So sind auch der Verkehrsrechtsschutz und die telefonische Rechtsberatung sofort gültig. Rechtsschutzversicherung ab wann gültig.
Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie und Ihre Familie in allen Rechtsfragen. Unsere Experten unterstützen Sie gerne beim Antrag und wissen worauf es beim Versicherungsschutz ankommt. Auch die aktuellen Testsieger stehen im Vergleich.
Definition Rechtsschutzversicherungen – Wann sie einschreitet
Die Rechtsschutzversicherung umfasst immer einen vorgegebenen Bereich, für den sie eingesetzt werden kann. Was die Leistungen angeht, ist die Police durchaus von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Grundsätzlich umfasst sie jedoch folgende Aufgaben:
- Vertretung der eigenen Interessen vor Gericht
- mögliche Übernahme von Gerichtskosten
- Überprüfung des Anspruchs seitens des Klägers
- Beratung des Versicherten
Festgehalten werden diese Richtlinien im Versicherungsvertragsgesetz (kurz VVG), sowie in dessen vertraglichen Vereinbarungen. Jede Versicherung besitzt außerdem die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die dabei helfen, die Aufgaben und Leistungen schlüssig darzustellen und für den Versicherten zugänglich zu machen. Auch im Bereich Arbeitsrechtsschutz gibt es viel zu beachten, hier erhalten Sie Antworten mehr dazu.
Die Einhaltung der Wartezeit der Verkehrs – Rechtsschutzversicherungen
Die Wartezeit umfasst einen von der Versicherung festgelegten Zeitraum, in welcher der Versicherungsnehmer die Police nicht in Anspruch nehmen kann. In der Regel handelt es sich hierbei um etwa drei Monate, oder den Zeitraum, bis zu dem der erste Versicherungsbeitrag gezahlt wurde. Auch orientiert sich die Länge oder das Vorhandensein der Wartezeit am jeweiligen Rechtsbereich. In speziellen Fällen kann die Versicherung die Einhaltung der Wartezeit auch kurzfristig streichen. Auch der bietet eine gute Verkehrs – Rechtsschutzversicherungen an.
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Scheidung und Familienrecht – Rechtsschutzversicherungen abgeschlossen
Bei dem Rechtsbereich rund um das Familienrecht ist die Regelung der Wartezeit so vorgesehen, dass die Versicherung erst dann in Anspruch genommen werden kann, wenn der Auslöser für die
Scheidung erst nach dem Abschluss der Versicherung geschehen ist. Ist bereits absehbar, dass es zu einer Scheidung kommt und der Verbraucher schließt dann eine Versicherung für den Fall ab, verweigert die Versicherung häufig die Leistung. Daher ist es sinnvoll, sich in diesem Punkt früh genug abzusichern. Die Bedingungen der Rechtsschutzversicherung der Advocard können Sie hier nachlesen.
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Rechtsbereiche mit drei Monaten Wartezeit
Die Wartezeit von drei Monaten wird hauptsächlich in folgenden Rechtsbereichen eingehalten:
- Arbeitsrecht
- Wohnungs-/Grundstücksrecht
- Steuerrecht
- Sozialrecht
- Verwaltungsrecht
- Vertrags- und Sachenrecht
Ein Sonderfall im Bereich des Vertrags- und Sachenrechts ist beispielsweise der Abschluss eines Leasingvertrages für einen PKW. In diesem Fall wird die Einhaltung der Wartezeit aufgehoben. Die Versicherung ist umgehend nach Abschluss gültig. Ein ähnlicher Bereich ist der Schadenersatz-Rechtsanspruch, bei dem die meisten Versicherungen auf die Wartezeit im Vertrag komplett verzichten. Sobald ein Rechtsstreit beginnt, ist es gut zu wissen, dass die Rechtsschutzversicherung eingreifen wird. Auch hier erfahren Sie, wann Sie einen Rechtsschutz direkt in Anspruch nehmen können.
Rechtsschutzversicherung nachträglich abschließen Rechtsschutzversicherung ab wann gültig
Viele Menschen kommen auf die Idee, dass ein nachträglicher Abschluss der Rechtsschutzversicherung womöglich auch sinnvoll ist. Doch dem ist leider nicht so. Da die meisten Versicherungen nur dann greifen, wenn der Schaden erst passiert, wenn die Versicherung bereits abgeschlossen ist, verweigern sie in der Regel die Vertretung. Auch ist die Einhaltung der Wartezeit bei diversen Rechtsbereichen ohnehin sinnvoll. Denn würde eine Versicherung sofort greifen und in Anspruch genommen, wären die Prämienzahlungen erheblich und für viele Versicherte unbezahlbar. Was Sie noch interessieren könnte:
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Das Thema Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung ist ein weiteres Thema, worüber immer wieder diskutiert wird, wenn es um die Wartezeit geht. Die meisten Versicherungen erheben von ihren Versicherten eine Selbstbeteiligung, die höchstens 150 Euro beträgt. Auf diesem Weg sorgen sie dafür, dass der Versicherte auch seinen Beitrag dazu leistet. Warum die Selbstbeteiligung in punkto Wartezeit eine Rolle spielt: Wird die Versicherung früher als geplant in Anspruch genommen, kann die Selbstbeteiligung auch höher ausfallen als eigentlich angedacht. Dafür wird auf die Einhaltung der Wartezeit verzichtet.
Wann die Versicherung sofort gültig und wirksam ist Rechtsschutzversicherung ab wann gültig
Es gibt auch Möglichkeiten, um eine Rechtsschutzversicherung ohne jegliche Wartezeit abzuschließen. Allerdings müssen hierfür die richtigen Voraussetzungen erfüllt sein. Diese lauten:
- Der Kunde hatte bei der Versicherung bereits eine Vorversicherung
- Der Kunde schließt nur einen weiteren Rechtsbereich in die Police mit ein
Ist eine der beiden Voraussetzungen erfüllt, verzichten viele Versicherungen auf die weitere Einhaltung der Wartezeit, so dass der Versicherte die Rechtsschutzpolice sogleich in Anspruch nehmen kann, sofern dies notwendig ist.
Wartezeit hängt vom Rechtsbereich ab Rechtsschutzversicherung ab wann gültig
Einen guten Rechtsschutz erlangt man bei zahlreichen Versicherungen. Ausschlaggebend ist jedoch, ab wann dieser gilt. Im Bereich Arbeitsrechtsschutz wird meistens eine Wartezeit eingehalten. Die Rechtsschutzversicherung darf dann erst drei Monate nach Abschluss, oder nach dem Eingang der ersten Prämienzahlung genutzt werden. Im Grunde ist es für jeden ratsam, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, denn in den meisten Fällen ist sie nicht sofort nutzbar. Damit sich nichts verzögert, können Sie noch heute einen Vergleich der verfügbaren Anbieter anstellen.