Kosten für Erbrecht in der Rechtsschutzversicherung

Das Erbrecht stellt im Rahmen des subjektives Rechts ein Grundrecht in Deutschland dar und regelt die veräußerbaren Rechte und die Eigentumsverhältnisse Zwischen den Erben und dem Erblasser dar. Die gesetzliche Erbfolge und die förmlichen Schritte zur Beantragung des Erbscheins sind derart komplex, dass eine anwaltschaftliche Beratung unbedingt empfohlen wird. Anbieter wie die ARAG Rechtsschutzversicherung bieten einen umfangreichen Erbrechtsschutz an, um Konflikte zu lösen und die berechtigten Ansprüche durchzusetzen. Kosten für Erbrecht in der Rechtsschutzversicherung.

Rechtsschutz Vergleich der Kosten

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„Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 5 – Erbrecht (§§ 1922 – 2385)
Abschnitt 1 – Erbfolge (§§ 1922 – 1941)
§ 1924
Gesetzliche Erben erster Ordnung
(1) Gesetzliche Erben der ersten Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers.
(2) Ein zur Zeit des Erbfalls lebender Abkömmling schließt die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge von der Erbfolge aus.
(3) An die Stelle eines zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebenden Abkömmlings treten die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge (Erbfolge nach Stämmen).
(4) Kinder erben zu gleichen Teilen.“

https://dejure.org/gesetze/BGB/1924.html 07.11.2021

ARAG Rechtsschutz im Tarif Premium

Die Düsseldorfer Rechtsschutzversicherung bietet etliche Lösungen an, um bei Erbrechtsfragen helfen zu können. Der Seriensieger bietet nicht nur einen leistungsstarken Versicherungsschutz, auch die Beitragskosten sind niedrig. Im Rahmen des Erbrechts werden unter anderem folgende Highlights bereit gestellt:

  • Konfliktlösung mit Hilfe von Mediatoren
  • Telefonische Rechtsberatung durch Fachanwälte
  • Versicherungsschutz vor Gericht und Rechtsbeistand
  • Der Erbrechtsschutz erstattet Kosten von bis zu 10.000 Euro
  • Außergerichtliche Rechtsfragen und JuraCheck

Verträge können auch einfach online rechtlich geprüft werden. Der Rechtsschutzversicherer ist laut Meinung der Redaktion unbedingt empfehlenswert. Erfahren Sie hier mehr rund um die Vorlaufzeit.

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Das Erbrecht wird ausdrücklich garantiert

Laut Art. 14 Grundgesetz (GG) ist das Erbrecht in Deutschland garantiert. Schranken und Inhalte werden im Zuge der gesetzlichen Regelungen definiert. Die Erbfolge, die Erbschaftssteuer und die Berechnung der Anwaltsgebühren ist detailliert geklärt und für Laien nur schwer verständlich. Eine professionelle Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist fast Voraussetzung. Aus diesem Grund sollten die Erben die horrenden Anwaltskosten sparen und mit Hilfe einer Rechtsschutzversicherung abgesichert werden.

Die besten Rechtsschutz Tarife für eine Familie 01.11.2013

Versicherung Tarif Jahres-beitrag Selbst-beteiligung im Schadensfall Versicherungssumme Wartezeit nach Abschluss in Monaten 2) Bewertung durchCheck24
DMB Securo 146,98 150 350.000 3/6/0 8 von 15 Punkten
KS/Auxilia Mediation Pro 165,00 300 unbegrenzt 3/3/0 13 von 15 Punkten
Confidon 1) Spezial 178,40 150 unbegrenzt 0/6/0 14 von 15 Punkten
Deurag Vario 300/150 183,00 150 unbegrenzt 0/3/0 13 von 15 Punkten
BGV proSB 185,00 150 500.000 0/3/0 10 von 15 Punkten
Arag Top-RS 203,55 150 unbegrenzt 0/3/0 13 von 15 Punkten
BavariaDirekt Einfach sicher 209,07 150 unbegrenzt 0/0/0 13 von 15 Punkten
DEVK Komfort 218,30 150 300.000 3/3/0 8 von 15 Punkten
NRV Rechtsschutz 253,18 150 unbegrenzt 2/2/0 14 von 15 Punkten
Allrecht Rechtsschutz 257,40 150 unbegrenzt

Quelle: abendblatt.de

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

„§ 1931 Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten
(1) Der überlebende Ehegatte des Erblassers ist neben Verwandten der ersten Ordnung zu einem Viertel, neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Großeltern zur Hälfte der Erbschaft als gesetzlicher Erbe berufen. Treffen mit Großeltern Abkömmlinge von Großeltern zusammen, so erhält der Ehegatte auch von der anderen Hälfte den Anteil, der nach § 1926 den Abkömmlingen zufallen würde.
(2) Sind weder Verwandte der ersten oder der zweiten Ordnung noch Großeltern vorhanden, so erhält der überlebende Ehegatte die ganze Erbschaft.
(3) Die Vorschrift des § 1371 bleibt unberührt.
(4) Bestand beim Erbfall Gütertrennung und sind als gesetzliche Erben neben dem überlebenden Ehegatten ein oder zwei Kinder des Erblassers berufen, so erben der überlebende Ehegatte und jedes Kind zu gleichen Teilen; § 1924 Abs. 3 gilt auch in diesem Falle.“

Die Kosten der Allianz Rechtsschutzversicherung im Vergleich

Als größter Versicherer weltweit bietet auch die Allianz Versicherung mit Sitzen in Berlin und München einen ausgezeichneten Rechtsschutz mit Erbrechtsfragen zur Verfügung. Laut Focus Money bietet die Versicherung die „Fairste Tarifleistung“ an. Der Tarif PBV Plus wird für einen Jahresbeitrag von knapp 300 Euro angeboten. Der Versicherungsschutz umfasst auch die Rechtsthemen Privatrecht, Berufsrecht und Verkehrsrecht.

Verwandtenerbrecht und Erbfolge des Erbrechts

Insofern kein Testament oder Erbvertrag festgesetzt haben sollte, wer was erbt, entscheidet die gesetzliche Erbfolge über den entsprechenden Erbanteil. Geregelt wird das Vermögen des Verstorbenen und den Anteil der Erbengemeinschaft. Die jeweilige Ordnung und das Verwandtschaftsverhältnis entscheidet über die Anteile.

Übersicht „Gesetzliches Erbrecht der Verwandten“ laut advocatio.de

Erben 1. Ordnung:Abkömmlinge des Erblassers, das heißt die Kinder, Enkel, Urenkel, Ur-Urenkel§ 1924 BGB
Erben 2. Ordnung:Eltern und deren Abkömmlinge, das heißt die Geschwister, Neffen und Nichten, Großneffen und Großnichten des Erblassers§ 1925 BGB
Erben 3. Ordnung:Großeltern und deren Abkömmlinge, das heißt Onkel und Tanten, Cousins und Cousinen des Erblassers§ 1926 BGB
Erben 4. Ordnung:Urgroßeltern und deren Abkömmlinge§ 1928 BGB
Erben 5. und fernerer Ordnungen:Ur-Urgroßeltern und entferntere Verwandte§ 1929 BGB

Wichtige Quellen zum Thema Erbrecht:

Nützliche Informationen rund um das Thema Erbrecht stehen unter anderem auch unter folgenden Webseiten zur Verfügung:

  • https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html
  • https://www.anwalt.de/rechtstipps/index.php?rechtsgebiet=Erbrecht
  • https://www.erbrecht.de/Ratsuchende/

Rechtsschutz gegen Satzungen

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Stiftung Warentest: Bericht zum Thema Erbverzicht 02.12.2021

Die Stiftung Warentest berichtet am 02.12.2021 von einem Fall, der vor dem OLG Hamm verhandelt wurde. Ein Vater wollte seinen Sohn um sein Erbe bringen. Der Vater versprach seinem leiblichen Sohn, der bei seiner Mutter aufgewachsen war einen teuren Sportwagen, wenn dieser auf sein Erbe verzichten würde. Aber auch das nur unter bestimmten Voraussetzungen. Das OLG Hamm erklärte den abgeschlossenen Notarvertrag für ungültig, da der Vater augenscheinlich die Unerfahrenheit des jungen Mannes ausnutzen wollte, um ihm nichts vererben zu müssen.

DVEV – Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.

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