Rechtsschutzversicherung für Lehrerinnen und Lehrer ja oder nein

Lehrer haben die Möglichkeit einen günstigeren Rechtsschutz zu erhalten als andere Berufsgruppen. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst erhalten weitere Sonderkonditionen bei einigen Rechtsschutzversicherungen zur Verfügung gestellt. Nicht nur die privaten Versicherungen bieten einen hervorragenden Schutz, auch Mitglieder der GEW können von den guten Konditionen beim Versicherungsschutz profitieren. Was Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen der Rechtsschutzversicherung beachten sollten, klären wir im folgenden Artikel. Rechtsschutz für Lehrer.

Lehrerinnen und Lehrer tragen eine hohe Verantwortung. Neben dem Lehrerrechtsschutz bietet sich immer auch eine Diensthaftpflichtversicherung an, die die Lehrkraft von sämtlichen Schadensersatzansprüchen freistellt.

Die GEW bietet Lehrern eine Rechtsschutzversicherung

Mitglieder der GEW haben eine Reihe von Vorteilen, wenn es um den Rechtsschutz geht. So steht eine Lehrerversicherung immer dann im Angebot, wenn der Pädagoge die berufliche Tätigkeit abgesichert wissen möchte. Der Rechtsschutz haftet bei Streitigkeiten in Ausübung der beruflichen Tätigkeit. Beschäftigte im öffentlichen und privaten Dienst haben gleichermaßen Anspruch auf einen Rechtsschutz. So haben Beamtinnen, Beamte, Angestellte, Studentinnen und Studenten die Chance eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Auch Lehrkräfte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen, im Auslandsschuldienst als auch im Sozial- und Erziehungsdienst können sich rechtsschutzversichern lassen.

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Urheberrecht 

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
㤠839 Haftung bei Amtspflichtverletzung
(1) Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.
(2) Verletzt ein Beamter bei dem Urteil in einer Rechtssache seine Amtspflicht, so ist er für den daraus entstehenden Schaden nur dann verantwortlich, wenn die Pflichtverletzung in einer Straftat besteht. Auf eine pflichtwidrige Verweigerung oder Verzögerung der Ausübung des Amts findet diese Vorschrift keine Anwendung.
(3) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden.“

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__839.html

Rechtsschutzversicherung Urheberrecht – Abmahnung und Filesharing absichern

Rechtsschutzversicherung für Lehrerinnen und Lehrer ja oder nein

Mittlerweile ist der Beruf des Lehrers unsicherer als je zuvor. Eltern und Kinder wissen oftmals sehr gut, das Recht durchzusetzen. Aus diesem Grund kann die Frage ob eine Rechtsschutzversicherung für Lehrerinnen und Lehrer ja oder nein klar beantwortet werden. Es ist fast immer sinnvoll, im Berufsleben abgesichert zu sein. Der Service einer Rechtsschutzversicherung umfasst in der Regel auch die telefonische Rechtsberatung in verschiedenen Rechtsgebieten. Mehr auch zu den Punkten private Krankenversicherung, Vergleichen und Finden der passenden Tarife bei Lehrern, Beamte, Kosten vergleichen, was bei den Versicherungen wichtig ist und Tipps.

News zum Thema Lehrer vom 03.06.2022 in der FAZ: Lehrer unterstützen im Falle von Mobbing eher Mädchen als Jungs. Das ergab eine Studie des Leibniz-Instituts für Bildungsforschung und Bildungsinformation in Frankfurt sowie der Universitäten Konstanz und Mannheim. In dem Fall wurden 101 Lehrer befragt. Die Tendenz dem Mädchen zu helfen war deutlich höher. Die Geschlechterklischees sind nicht beseitigt.

Rechtsschutzversicherung abschließen

Stiftung Warentest untersucht PKVs 2014

Bewertung

Versicherung + Tarifname

Beitrag/Monat

Hervorragend

Nürnberger„BK30, BK21, BS230, BS221, BE“

221 Euro

Hervorragend

Bayerische Beamtenkrankenkasse „BC30

237 Euro

Hervorragend

SB, BC20k SB, B Klinik+30, B Klinik+20k, B Ergänzung+“

237 Euro

Hervorragend

HanseMerkur „A30, A20Z, P3B30, P3Z, P2EB30, P2EZ, ZA 50, BET“

244 Euro

Sehr Gut

Concordia „BV30, BV20, BV Plus, BVE“

232 Euro

Sehr Gut

Debeka „B30, B20K, WL30, WL20K, BC“

248 Euro

Sehr Gut

Süddeutsche „A30, AE, S30, SE, B“

258 Euro

CosmosDirekt mit passiven Rechtsschutz speziell für Lehrerinnen und Lehrer

Egal, ob Grundschullehrer, Realschullehrer oder Gymnasiallehrer – Eine Diensthaftpflichtversicherung schützt den Berufsstand vor unmittelbaren und mittelbaren Schäden ab. Die Versicherung schützt auch im Falle einer Regressforderung, die in Ausübung der lehrerischen Tätigkeit verursacht worden ist. Dabei zahl der Anbieter nicht nur Schäden, die der Versicherte selbst zu verantworten hat, getragen wird auch eine Schadensersatzforderung, die nicht berechtigt ist. Wird die Lehrkraft zu Unrecht beschuldigt, übernimmt der Versicherer auch einen passiven Rechtsschutz.

Rechtsschutz für Lehrer

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Lehrerverbände bieten Lehrkräften Sonderkonditionen Rechtsschutz für Lehrer

Wie bereits am Seitenanfang beschrieben, können Lehrerinnen und Lehrer auch als Mitglied eine Lehrerverbandes besondere Vorteile ergattern und sich über die Möglichkeiten der Rechtsschutzversicherungen beraten lassen. Aber auch Fragen rund um die Rente, den Beitrag und die rechtlichen Folgen können beantwortet werden. Ein kleiner Auszug wichtiger Verbände für den Beruf des Lehrers sind:

  1. Verband Deutscher Realschullehrer
  2. Bundesverband der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen e. V.
  3. GEW – Die Bildungsgewerkschaft
  4. VBE – Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW
  5. Verband Bildung und Erziehung(VBE)
  6. Deutscher Philologenverband e. V.
  7. Bundesverband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen e. V.

Gute Rechtsschutz Anbieter im privaten Bereich fallen immer dann günstiger aus, wenn mehrere Rechtsschutzgebiete miteinander kombiniert werden. Daher lohnt auch ein Tarifwechsel. Das gilt auch für die Mecklenburgische Versicherung.

Haftung des Lehrers aus Sicht der Haftpflichtversicherung

Es gibt etliche Haftungsgründe, die je nach Verhältnis des Lehrers unterschiedlich ausfallen können. Handelt es sich um einen Vorsatz oder eine grobe Fahrlässigkeit, haften Beamten Angestellte (TvöD), Honorarkräfte und Freiberufler gleichermaßen. Geht es hingegen um eine mittlere Fahrlässigkeit, haften lediglich Honorarkräfte und Freiberufler. Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes werden von den Schadensersatzforderungen jedoch freigestellt. Erfahren Sie auf diesem Artikel auch mehr zum Thema Arbeitsrecht.

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Was kostet der Rechtsschutz für Unternehmen – Vergleich der Tarife