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Kündigungsfristen schützen beide Parteien vor einer voreiligen Entscheidung. Im Rahmen der Rechtsschutzversicherung werden drei Monate vor Vertragsende als reguläre Kündigungsfrist angegeben. Versicherte können immer dann von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn der Rechtsschutzversicherer einen Schaden nicht übernimmt, den er hätte übernehmen müssen. Aber es gibt auch andere Situationen, die ein Sonderkündigungsrecht ermöglichen. Wir erklären Ihnen, wie Sie aus dem Vertrag herauskommen. Die Kümdigungsfrist eines Arbeitgebers ist im § § 622 Abs. 2 BGB geregelt. Demnach beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen. Rechtsschutzversicherung Kündigungsfrist
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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
„§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
1.
zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
2.
fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
3.
acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
4.
zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
5.
zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
6.
15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
7.
20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.
(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
(4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.
(5) Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in Absatz 1 genannte Kündigungsfrist nur vereinbart werden,
1.
wenn ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt ist; dies gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis über die Zeit von drei Monaten hinaus fortgesetzt wird;
2.
wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet.
Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Die einzelvertragliche Vereinbarung längerer als der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Kündigungsfristen bleibt hiervon unberührt.
(6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.“
3 Monate reguläre Kündigungsfrist bei Rechtsschutz
Sowohl beim Rechtsschutz als auch bei anderen Versicherungen werden üblicherweise drei Monate veranschlagt, wenn es um die Frist geht. Ein Ausnahme ergibt sich immer dann, wenn der Versicherer seinen Pflichten nicht nachkommt. Läuft der Vertrag bis zum 31.12., dann sollte das Kündigungsschreiben spätestens drei Monate vor Laufzeitende beim Versicherer eingegangen sein. Andernfalls verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.
„Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 – Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 – 853)
Abschnitt 8 – Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 – 853)
Titel 8 – Dienstvertrag und ähnliche Verträge (§§ 611 – 630h)
Untertitel 1 – Dienstvertrag (§§ 611 – 630)
§ 622
Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
6. 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
7. 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.
(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
(4) 1Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. 2Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.“
Seit 1. Oktober 2016 können Verträge auch per E-Mail gekündigt werden
Mittlerweile könne zahlreiche Verträge auch via E-Mail gekündigt werden, es gilt der Tag des Eingangs einer Nachricht beim Versicherer. Eine Unterschrift ist in diesem Fall nicht mehr erforderlich. Wichtige Verträge wie notariell beurkundete Verträge wie der Kauf von Grundstücken und Ehevertrag, Mietverträge als auch Arbeitsverträge bleiben von der Neuregelung unberührt. Welche Punkte die Kündigung enthalten sollte, zeigen wir im nächsten Abschnitt.
Muster für eine Kündigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den Vertrag unter der Versicherungsnummer 1234567890 zum Ende der Vertragslaufzeit. Ansonsten zum nächst möglichen Zeitpunkt. Ich bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung und möchte von Werbungsversuchen absehen.
Handelt es sich um eine ordentliche Kündigung der Rechtsschutzversicherung, dann ist eine Angabe von Gründen nicht erforderlich.
Ihren Name
Ihre Versicherungsnummer
Ihre vollständige Adresse
„Kündigung mit sofortiger Wirkung“
Bei der außerordentlichen Kündigung ist der Grund entscheidend:
Hiermit kündige ich den Vertrag unter der Versicherungsnummer 1234567890 auf Grund der Nichtübernahme eines Versicherungsfalls.
Hiermit kündige ich den Vertrag unter der Versicherungsnummer 1234567890 auf Grund der Beitragserhöhung.
Sollten die Versicherer nicht reagieren, ist es hilfreich ein Einschreiben zu nutzen. Das ist auch bei einer privaten Krankenversicherung, eine Kfz-Haftpflichtversicherung oder anderen Versicherung nützlich.
Außerordentliche Kündigungsfrist liegt bei 1 Monat Rechtsschutzversicherung Kündigungsfrist
Wenn der Rechtsschutz außerordentlich gekündigt werden muss, weil der Versicherer seinen Pflichten nicht nachgekommen ist oder eine Beitragserhöhung vollzogen hat, können Sie den Kontrakt außerordentlich kündigen. Als Kündigungsfrist gilt ein Monat. Dabei müssen Sie auch den Jahresvertrag oder den Dreijahresvertrag nicht erfüllen.
Versicherungsvertragsgesetz Verlängerung, Kündigung
- Teil 1 – Allgemeiner Teil (§§ 1 – 99)
Kapitel 1 – Vorschriften für alle Versicherungszweige (§§ 1 – 73)
Abschnitt 1 – Allgemeine Vorschriften (§§ 1 – 18)
„§ 11
Verlängerung, Kündigung
(1) Wird bei einem auf eine bestimmte Zeit eingegangenen Versicherungsverhältnis im Voraus eine Verlängerung für den Fall vereinbart, dass das Versicherungsverhältnis nicht vor Ablauf der Vertragszeit gekündigt wird, ist die Verlängerung unwirksam, soweit sie sich jeweils auf mehr als ein Jahr erstreckt.
(2) 1Ist ein Versicherungsverhältnis auf unbestimmte Zeit eingegangen, kann es von beiden Vertragsparteien nur für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden. 2Auf das Kündigungsrecht können sie einvernehmlich bis zur Dauer von zwei Jahren verzichten.
(3) Die Kündigungsfrist muss für beide Vertragsparteien gleich sein; sie darf nicht weniger als einen Monat und nicht mehr als drei Monate betragen.
(4) Ein Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als drei Jahren geschlossen worden ist, kann vom Versicherungsnehmer zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.“