Rechtsschutz Lebensgefährte – eheähnliche Gemeinschaft
Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten in eheähnlicher Gemeinschaft sind in der Rechtsschutzversicherung grundsätzlich mitversichert. Das gilt jedoch nur im Rahmen der Familien-Policen. Bei einem günstigeren Singletarif wird der Lebensgefährte üblicherweise nicht mitversichert. Automatisch mitversichert sind auch Kinder, nichteheliche Lebenspartner und optional auch im Haushalt lebende Personen. Laut „§ 13 Rechtsschutzversicherung / 2. Nichteheliche Lebenspartner, Abs. 4 b bzw. 3.2.18 ARB 2012“ wird die Kostenübernahmen jedoch dann ausgeschlossen, wenn sich nichteheliche Lebensgefährten im Rechtsstreit befinden. Eine individuelle Rechtsschutzversicherung einer jeden Person bietet zahlreiche Vorteile. So wird der Vertrag des einen Partners nicht belastet, wenn der andere Partner den Rechtsschutz in Anspruch nimmt. Für … Rechtsschutz Lebensgefährte – eheähnliche Gemeinschaft weiterlesen
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