Rechtsschutzversicherung Wechseln

Der Versicherungswechsel lohnt sich in fast allen Fällen. Neben der Kündigungsfrist sollten jedoch die versicherten Altfälle und die veränderten Rechtsschutzleistungen beim Wechseln beachtet werden. Grundsätzlich gilt beim Rechtsschutzwechsel eine Frist von drei Monaten vor Vertragsablauf. Es gibt neben der ordentlichen Kündigung aber auch außerordentliche Wechselgründe. Wer wechselwillig ist, der kann viel Geld sparen. So stehen auch die aktuellen Testsieger im Vergleich. Rechtsschutzversicherung Wechseln.

Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie und Ihre Familie in allen Rechtsfragen. Unsere Experten unterstützen Sie gerne beim Antrag und wissen worauf es beim Versicherungsschutz ankommt.Vergleichen Sie auch zwischen den aktuellen Testsiegern.

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Mit einem Versicherungswechsel Geld sparen

Der Rechtsschutzwechsel ist vor allem auf Grund der Ersparnis immer eine gute Option. Versicherungsnehmer können mehrere Hundert Euro im Jahr sparen. So bietet sich beim einem neuen Rechtsschutz zudem eine Leistungsniveau, das ältere Verträge oftmals nicht bieten können. Versicherte sollten nicht nur die verbesserten Leistungen in die neue Rechtsschutzversicherung übertragen, auch ältere Versicherungsleistungen sollten noch Bestand haben.

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Die Kündigungsfrist der Rechtsschutzversicherung

Es gibt zum einen Rechtsschutzversicherungen, die auf eine Dauer von fünf Jahren vereinbart werden und zum anderen gibt es Einjahresverträge im Rechtsschutz. Üblicher sind Laufzeiten von einem Jahr. Kündigen die Versicherten den Rechtsschutz nicht, dann verlängern sich die Laufzeiten um je ein Versicherungsjahr. Beim Abschließen einer neuen Rechtsschutzversicherung sollten zudem alte Versicherungsfälle übernommen werden. Sprich eine Wartezeit sollte es im neuen Rechtsschutzvertrag nicht geben. Nutzen Sie auch bei uns die günstigen Wechseloptionen und erhalten einen umfassenden Versicherungsschutz aus den Komponenten Mietrechtsschutz, Privatrechtsschutz, Berufsrechtsschutz und KFZ-Rechtsschutz.

Wie teuer im Jahr

Den Anwalt wechseln

Oftmals kommt es auch mit dem eigenen Rechtsanwalt zu Komplikationen. Der Anwaltswechsel ist da oft der einzige Ausweg. Rechtsschutzversicherer übernehmen nicht immer die Wechselkosten. Sollte das der Fall sein, dann kann die ein Wechselgrund sein. Der neue Vertrag sollte jedoch garantieren, dass der Altfall versichert ist und ein neuer Anwalt gestellt wird. Mitunter kann sich auch der Rechtsfall ergeben, dass nicht der Rechtsschutzversicherer für den Rechtsstreit aufkommen muss. Wenn Sie unberechtigterweise beschuldigt werden sollten, einen Unfall im Straßenverkehr verursacht zu haben, dann übernimmt auch die Autoversicherung den Rechtsstreit.

Auf die Wartezeit sollte verzichtet werden

Eine wichtige Angabe beim Rechtsschutzversicherungswechsel ist, ob es eine Vorversicherung gegeben hat oder nicht. Anders als etwa bei einer Krankenversicherung besteht beim Rechtsschutztarif immer auch eine Wartezeit. Der Versichererwechsel sollte auch bewirken, dass die neue Versicherung auf eine Wartezeit verzichtet. Wechseln Sie noch heute den Rechtsschutzanbieter und erhalten eine leistungsstarke Versicherung.

Außerordntliche Kündigung

Nicht nur die Dreimonatsfrist vor Ablauf des Versicherungsvertrages bildet eine Alternative. Bei einer Nichtübernahme von Rechsschutzleistungen gibt es auch die außerordentliche Wechseloption. Nehmen Sie Kontakt mit unserem Wechselexperten auf und lassen sich über die Wechselmöglichkeiten beraten.

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