Eine Rechtsschutzversicherung ist sehr hilfreich, wenn es darum geht seine rechte vor Gericht zu bewahren und zu verteidigen. In vielen Fällen muss ein Anwalt zu Hilfe genommen werden. Im Gegensatz zu anderen Staaten, erhalten Anwälte in Deutschland mit Hilfe eine Gebührentabelle je nach Streitwert immer ihre Bezahlung. Egal ob der Fall gewonnen oder verloren wird, der Anwalt muss bezahlt werden. Hier kann eine Rechtsschutz seine Vorteile ausspielen. Sie übernimmt die Kosten des Anwalts. In den folgenden Zeilen werden wir erläutern, welche weiteren Kosten von der Versicherung übernommen werden.
Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie und Ihre Familie in allen Rechtsfragen. Unsere Experten unterstützen Sie gerne beim Antrag und wissen worauf es beim Versicherungsschutz ankommt. Mit dem Formular können Sie jederzeit mit uns in Kontakt treten.
Vorgerichtliche Anwaltskosten
Nicht immer muss es zu einem Gerichtsverfahren kommen, wenn es um die Bewahrung der eigenen Rechte geht. So kann es durch aus passieren, dass ein Rat den gesamten Konflikt auflöst. Doch hier gibt es meist das Problem, dass der Anwalt keine Grundlage zur Berechnung hat. Die BRAGO kann hier weiterhelfen. Hier wird die Berechenbarkeit eines Rates genau definiert. Die meisten Rechtsschutzversicherer übernehmen die Kosten für die Erstberatung beim Advokaten.
Rechtsschutz Taxigewerbe – Worauf es bei der Absicherung von Taxis ankommt
Kosten von der Gegenseite Stand 07/2021
Generell werden die Kosten des gegnerischen Anwaltes nur dann übernommen, wenn der Fall vor Gericht verloren wird. Auch Zeugenaufwendungen und Gutachterkosten können hier zusätzlich hinzukommen. Wer einen Neuvertrag (Tarif) beim Versicherer abschließt, sollte immer darauf achten, dass diese Kosten nicht ausgeschlossen oder an bestimmte Klauseln gebunden sind. Lesen Sie hier mehr zum Verwaltungsrecht.
Beispielrechnung der Anwaltsgebühren laut Smart Rechner
Stand 07/2021
- Verfahrensgebühr 1,3 × 1.503 Euro = 1.953,90 Euro
- Terminsgebühr 1,2 × 1.503 Euro = 1.803,60 Euro
- Einigungsgebühr 1,0 × 1.503 Euro = 1.503,00 Euro
- Gesamt = 5.260,50 Euro
Mit nur einem Monat Wartezeit.
Scheidung ausgeschlossen
Es werden immer mehr Ehen in Deutschland geschieden. Die Kosten für das Verfahren und die Anwälte sind enorm. Das ist auch den Anbietern einer Rechtsschutzversicherung bekannt. Daher sind diese Kosten von der Übernahme komplett ausgeschlossen. Damit müssen beide Parteien diese finanziellen Aufwendungen mit ihrem Privatvermögen (Geld) begleichen. Bisher sind keine Versicherungen bekannt, welche alle Kosten eines Scheidungsanwaltes übernehmen. Denn der Streit – Wert ist in den meisten Fällen kaum bezifferbar.
Advocard- Anwalts Liebling
Die Advocard ist ein Unternehmen der Generali Versicherungsgruppe. Auch wenn diese immer wieder als „Anwalts Liebling“ beworben wird, sieht die Realität anders aus. Unterschiedliche Prüfungsinstitute haben das eher schlechte Leistungsverhältnis klar gestellt. Auch stehen die Kosten der Versicherungen in keinem Verhältnis. Weiterhin wird auch die Verständlichkeit der Policen bemängelt.
Die Deckungszusage nicht vergessen
Bevor ein Anwalt für den Mandanten tätig wird, muss eine Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung gestellt werden. Dieser wird meist je nach den Tarifen vorläufig erteilt. Später muss der Anwalt sich erklären und die Siegchancen benennen. Erhält der Anwalt die Deckungszusage, kann er alle Kosten nach der Gebührenordnung geltend machen. Sind mit dem Mandanten Kosten über der Gebührenordnung vereinbart, müssen diese vom Auftraggeber privat bezahlt werden.
Was tun wenn Kosten vom Anwalt nicht übernommen werden
Es kann auch mal vorkommen, dass die Versicherung die Kosten des Anwalts nicht übernimmt. Die Gründe können dafür zahlreich sein. Hauptgrund in den meisten Fällen sind die geringen Siegchancen des Rechtsfalls. Es besteht die Möglichkeit eines Widerspruchs. Weiterhin hat der Versicherungsnehmer mit der Absage die Möglichkeit die Police zu kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht wird gewährt, weil der Anbieter eine Leistung (laut Vertrag) nicht erbringt. Lesen Sie hier wie Sie die Versicherung wechseln können.
Rechner helfen bei der Berechnung der Kosten weiter
Um sich einen ungefähren Überblick der Kosten des Anwaltes zu verschaffen, gibt es auch Gebührenrechner im Netz. Man muss dafür den Streitwert kennen und welcher Satz der Gebührenordnung vom Anwalt berechnet werden. Dadurch können Online-Rechner sehr schnell die Kosten errechnen. Hinzukommen noch Sonderausgaben, wie zum Beispiel beglaubigte Kopien. Erfahren Sie hier noch mehr zu Rechtsschutzversicherung und lassen Sie sich beraten.