Zahlt Rechtsschutzversicherung Erstberatung – Was bei der Beratung zu beachten ist

Aus dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte RVG geht hervor, dass die Erstberatung auf 190 Euro beschränkt ist. Mittlerweile sind es 250 Euro. Wenn Sie einen geringen Selbstbehalt vereinbart haben oder die Selbstbeteiligung unter dieser Summe liegt, dann wird die Erstberatung erstattet. Beträgt der Selbstbehalt 150 Euro, dann übernimmt die Rechtsschutzversicherung üblicherweise die restlichen 40 Euro. Eine Kostenübernahme von eher geringen Gebühren ist jedoch nicht immer empfehlenswert. Zahlt Rechtsschutzversicherung Erstberatung. Um die Erstberatungsgebühr zu entgehen, können Sie auch eine telefonische Rechtsberatung in Anspruch nehmen, um über Chancen und Risiken aufgeklärt werden zu können. Rechtsschutz Lebensgefährte – eheähnliche … Zahlt Rechtsschutzversicherung Erstberatung – Was bei der Beratung zu beachten ist weiterlesen