Rechtsschutzversicherung wer ist mitversichert – Familienangehörige und Lebenspartner

Wer innerhalb der Rechtsschutzversicherungen mitversichert ist, entscheidet der gewählte Tarif. So stehen sowohl Singletarife als auch Familienpolicen im Versicherungsportfolio der Versicherungsunternehmen. Grundlegend sollte der Lebenspartner mitversichert werden, wenn ein Familientarif gefunden wird. Wer mitversichert ist und wer nicht, darüber können Sie nun einen Einblick erhalten. Rechtsschutzversicherung wer ist mitversichert.

Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie und Ihre Familie in allen Rechtsfragen. Unsere Experten unterstützen Sie gerne beim Antrag und wissen worauf es beim Versicherungsschutz ankommt. Mit dem Formular können Sie jederzeit mit uns in Kontakt treten.

Die Familiendefinition der Rechtsschutzversicherer

Die und angebotenen Rechtsschutzversicherungen mit einer Familiendefinition bieten einen Versicherungsschutz für weitere Personen an. Das gilt unter anderem für folgende Personen:

  • Eheliche, eingetragene und sonstige Lebenspartner / Ehepartner
  • Minderjährige Kinder
  • Nicht verheiratete Lebenspartner
  • Volljährige Kinder bis zum 25. Lebensjahr, sofern keine berufliche Ausübung erfolgt ist

Die Familienrechtsschutzversicherungen beinhalten die Familiendefinition. Finden Sie auch hier einen passenden Rechtsschutz, um sich gegen juristische Streitigkeiten schützen zu können.

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Rechtsschutzversicherung 1 Monat Wartezeit

Wer/was ist laut GDV versichert?

„Aus rechtlichen Gründen weisen wir Sie auf Folgendes hin:
Versicherungsschutz haben Sie nur, soweit dem nicht die folgenden, auf
die Vertragsparteien direkt anwendbaren Maßnahmen, entgegenstehen:
• Wirtschaftssanktionen,
• Handelssanktionen,
• Finanzsanktionen oder
• Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik
Deutschland.
Die übrigen Bestimmungen unseres Vertrages sind davon nicht betroffen.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw.
Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika in Hinblick auf
den Iran erlassen werden. Dem dürfen allerdings nicht europäische oder deutsche
Rechtsvorschriften entgegenstehen“

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Rechtsschutzversicherung wer ist mitversichert – Familienangehörige und Lebenspartner

Familienangehörige und Lebenspartner können sich mitversichern lassen über eine private Versicherung. Wir halten Sie immer auch auf dem Laufenden, wenn es um wichtige Themen geht wie der privaten Krankenversicherung, Rente, Informationen Fragen zum Haus, private Altersvorsorge, private Rente. Entdecken Sie mehr zu den Erfahrungen unter den Kundinnen und Kunden, den Rankings als auch die Testberichten.

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Mehr Infos auch rund um das Thema Kosten für den Anwalt. 

Mitversicherte Angehörige in der Rechtsschutzversicherung

Der Lebenspartner lässt sich ohne großen Aufpreis mitversichern. So kostet eine Rechtsschutz für einen Single etwa 133 Euro im Jahr. Eine Mitversicherung für weitere Personen wie dem Ehepartner oder einer anderen im Haushalt lebenden Person würde ungefähr 50 Euro mehr kosten. Je nach Versicherungsschutz und gesetzten Leistungen der Rechtsschutz sind auch Rechtsstreitigkeiten im Familienrecht versicherbar. Auch Disziplinar-Verfahren sind fast immer auch versichert. Hier erfahren Sie mehr zum Rechtsschutz Vergleich.

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Selbstbeteiligung in der Mitversicherung Rechtsschutzversicherung wer ist mitversichert

Im Rechtsschutz können Versicherte eine Selbstbeteiligung mit der Versicherung vereinbaren, um weitere Kosten zu mindern. Ein ähnliches Prinzip verfolgen auch die folgenden Personen- und Sachversicherungen:

  • Hausratversicherung
  • Unfallversicherung
  • Privathaftpflicht
  • Krankenversicherung

Im Rahmen einer Hausratversicherung als auch einer Privathaftpflichtversicherung lassen sich Familienangehörigen ebenfalls mitversichern. Unter Umständen besteht auch die Möglichkeit der Beitragsanpassung.

Die Bedeutungen der Haftpflichtversicherung Rechtsschutzversicherung wer ist mitversichert

Familien-Haftpflichtversicherungen bieten einen Versicherungsschutz an, wenn die versicherten Mitglieder einen Schaden selbst herbeigeführt haben. Mitversichert werden sollten auch nicht deliktfähige Kinder unter sieben Jahren. Neuere Policen bieten den Versicherungsschutz auch bei Gefälligkeiten unter Freunden. Was viele jedoch nicht wissen ist, dass eine Haftpflicht auch als passiver Rechtsschutz agiert. Das bedeutet, wenn die Forderungen gegen den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen unberechtigt sind, bietet der Haftpflichtversicherer eine Kostenerstattung notfalls bis hin zu Gericht.

  • Eltern
    Kinder
    Geschwister
    Neffe und Nichte
    Onkel und Tante
    Cousin und Cousine
    Cousins und Cousinen n. Grades
    Nachkommen
    Ehe- und Lebenspartner
    Wortbildungen
    Groß-
    Ur-
    Enkel-
    Halb-
    Adoptiv-, Wahl-
    Schwieger-
    Stief-

Besonders interessant ist der Blick auf die Unterhaltsgebiete.

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